Stressbewältigungskurs - Kostenübernahme

GESETZLICH VERSICHERTE

  • Stressbewältigung gilt als anerkannte präventive Maßnahme bei den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Mein Kursangebot ist von den Krankenkassen anerkannt.
  • Die Kurskosten können Ihnen anteilig oder vollständig erstattet werden.
  • Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse.

PRIVAT VERSICHERTE

  • Private Krankenversicherungen regeln die Zuzahlung individuell.
  • Bitte erkundigen Sie sich persönlich, ob präventive Maßnahmen in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind.

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

  • Nach Beendigung eines Kurses erhält jeder Teilnehmer nach regelmäßiger Kursteilnahme eine Teilnahmebescheinigung.
  • Diese kann zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.